FAQ #1: Putins Angriffskrieg auf die Ukraine
Seit Donnerstag, 24. Februar 2022, führt Russland einen Krieg gegen die Ukraine. Wie Wladimir Putin den Krieg begonnen hat und wie er ihn rechtfertigt – Fragen an und Antworten von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern.
Am Morgen des 24. Februar 2022 hat Russland mit dem Überfall auf die Ukraine begonnen. Um sich zu vergegenwärtigen, wie großflächig der Angriff von Beginn an ausgeführt wurde und entsprechend auch so vorbereitet worden war, ist es von Bedeutung, sich das militärstrategische Muster klar vor Augen zu führen: Der erste Tag machte deutlich, dass Wladimir Putins Truppen von Belarus aus versucht haben, die Hauptstadt Kiew zu erreichen, mit dem Ziel, den Regierungssitz des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selensky zu erstürmen – eingeleitet über eine Luftlandeoperation gegen den nahegelegenen Flughafen Hostomel, der eingenommen werden sollte. Dies ist jedoch am massiven Widerstand der ukrainischen Streitkräfte gescheitert.
Insgesamt erfolgt der russische Einmarsch in die Ukraine entlang von vier Achsen gleichzeitig: Die erste Angriffsachse ist die auf Kiew. Die zweite Achse hat die ostukrainische Metropole Charkiw im Visier. Die dritte Achse zielt auf die Eroberung des restlichen Donbass und die Eroberung der Hafenstadt Mariupol, um damit eine Landbrücke herzustellen in Richtung der Halbinsel Krim, die Russland 2014 annektierte. Die vierte Achse besteht aus Versuchen, von der Krim her den Süden der Ukraine zu erobern und das Land gänzlich von seinen Seegebieten abzuschneiden. Daneben gab und gibt es von Beginn an Luftangriffe gegen militärische und zivile Ziele in praktisch allen Teilen der Ukraine.
Joachim Krause und Stefan Hansen
Institut für Sicherheitspolitik an der Universität Kiel (ISPK)
Die Analyse der ersten Kriegstage bis Anfang März des ISPK in voller Länge
Putin nutzt vor allem drei Argumente, mit denen er seinen völkerrechtswidrigen Angriff legitim erscheinen lassen will:
Erstens: die NATO-Osterweiterung.
Zweitens: ein „Genozid“ in der Ostukraine.
Drittens: eine militärische Gefahr – so die Behauptung Putins – die von der Ukraine ausgehe, die sich seit mehreren Jahren militarisiert habe und mit NATO-Waffen aufgerüstet worden sei.
Die Versuche, seit acht Jahren – gemeint ist seit Annexion der Krim und dem Anfang des Donbass-Krieges – eine diplomatische Lösung zu finden, seien gescheitert. Deswegen habe er, Putin, sich dazu entschlossen, eine „militärische Spezialoperation“ in der Ukraine durchzuführen, um – in seinen Worten – eine „Entmilitarisierung“ und „Entnazifizierung“ ↓ der Ukraine zu erreichen. Das vorgebliche Ziel: der Schutz der Menschen in der Ostukraine.
Das hat er in zwei Fernsehansprachen unmittelbar vor dem Großangriff auf die Ukraine erläutert. In der ersten hat er die Anerkennung der zwei selbsternannten Volksrepubliken von Donezk und Luhansk (21. Februar) angekündigt, in der zweiten den Beginn einer „militärischen Spezialoperation“ in der Ukraine (24. Februar).
Beide Ansprachen können als zwei Teile einer Rede verstanden werden: Putin wirft in beiden die gleichen geschichts- und geopolitischen Narrative auf; insbesondere spricht er der Ukraine die eigene Staatlichkeit und Existenzberechtigung ab.
Und doch folgen beide Ansprachen einer jeweils eigenen Logik: Beide Reden haben offensichtlich verschiedene Adressatenkreise. Die erste Rede richtet sich vor allem an die russische Bevölkerung. Sie sollte aber wohl auch die russischsprachige Bevölkerung in anderen Staaten erreichen, vor allem jedoch in der Ukraine. Ihnen gilt die historisierte völkerrechtliche Argumentation1, wenn Putin etwa behauptet, die Ukraine sei ein „integraler Bestandteil unserer eigenen Geschichte“, also Russlands – womit er auf gemeinsame Wurzeln im mittelalterlichen Großreich Kiewer Rus rekurriert.
Dies hat den Zweck, der russischsprachigen Bevölkerung den Grund für einen „gerechten Krieg“ gegen die Ukraine darzulegen. Hier erfolgt eine Instrumentalisierung von Geschichte, aber auch von vermeintlichen völkerrechtlichen Argumenten, indem er auf die Schutzbehauptung eines angeblichen Genozids an der russischsprachigen Bevölkerung in den sogenannten Volksrepubliken zurückgreift. Das ist bei Putin Teil einer hybriden Kriegsführung.
Die zweite Rede ist vor allem eine Abrechnung mit „dem Westen“; sie richtet sich an die russischsprachige Bevölkerung, aber sie soll nach allem, was dort zu vernehmen war, auch einen transnationalen Anti-Amerikanismus ansprechen, etwa wenn er glauben machen will, der Westen versuche Russland, „seine Pseudowerte aufzudrängen“, die das Land „von innen zerfressen sollen“. Wobei Russland – behauptet Putin weiter – grundlos zum Feind erklärt worden sei, und mit der Ukraine angeblich eine ständige Bedrohung bestehe, weil – kurz rekapituliert – die NATO als Instrument der USA den Nachbarn militärisch erschließe und ein „Anti-Russland“ geschaffen werden solle.
Letztlich lässt sich aus diesen beiden Reden schließen, dass Putin dem souveränen Staat Ukraine den Krieg erklärt hat – und den Westen verbal mit angreift. Wobei die vergangenen Monate gezeigt haben, dass rhetorische Drohungen bei Putin reelle Handlungsoptionen darstellen können.
Die erste Rede in Auszügen auf Deutsch zum Nachlesen bei Der Spiegel
Die zweite Rede im Wortlaut auf Deutsch zum Nachlesen in der Zeitschrift Osteuropa
Cindy Wittke
Leibniz-Institut für Ost- und Südosteuropaforschung (IOS)
Kurz gesagt: nichts. Ein Genozid, ein Völkermord also, ist keine subjektive politische Einschätzung, sondern ein völkerrechtlicher Begriff, der in der „Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes“ der Vereinten Nationen definiert wird. Der Konvention zufolge findet ein Völkermord statt, wenn eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe – unter Vorsatz und gezielt – als solche ganz oder teilweise zerstört wird. Unter „zerstört“ wird unter anderem das Töten von einzelnen Mitgliedern einer Gruppe (Art. II a) genauso wie die Verursachung schwerer körperlicher oder seelischer Schäden an einzelnen Mitgliedern der Gruppe verstanden (Art. II b)2. Belege für einen Genozid, also die gezielte Verfolgung und Auslöschung einer Bevölkerungsgruppe in der Ostukraine, gibt es nicht.
Die Gefechte, die es seit April 2014 in den umkämpften Gebieten zwischen sogenannten Separatisten – die Russland mal verdeckt mal offen als Teil seiner hybriden Kriegsführung unterstützte – und der ukrainischen Armee gab, wurden durch eine OSZE-Sonderbeobachtermission3 begleitet (auch Russland ist Mitglied der OSZE). Bis zu den russischen Angriffen auf die Ukraine hatten die OSZE-Beobachter an der sogenannten Kontaktlinie, also an der Front, Kampfhandlungen und Gefechte sowie die Zahl der Toten und Verletzten dokumentiert und ab 2015 den brüchigen Waffenstillstand überwacht4. Diesem Donbass-Krieg waren den Angaben nach mehr als 13.000 Menschen beider Seiten zum Opfer gefallen, darunter mehr als 3.000 Zivilisten (OSZE-Report). Mindestens 1,5 Millionen Menschen flüchteten in Richtung Russland, rund eine Million Menschen in andere Teile des Landes innerhalb der Ukraine. Putin entwirft mit dem Vorwurf eines „Genozids“ an der russischen beziehungsweise russischsprachigen Bevölkerung wiederholt das Feindbild eines „ukrainischen Nazi-Regimes“.
Am 27. Februar 2022 leitete die Ukraine ein Verfahren gegen Russland vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag ein und ersuchte den Gerichtshof, sogenannte vorläufige Maßnahmen zu erlassen. Die Ukraine legt in ihrem Antrag5 dar, dass der Einmarsch Russlands auf der falschen Behauptung eines Völkermordes beruht und daher mit der Völkermordkonvention unvereinbar sei und die Rechte der Ukraine verletzte. Bei der ersten Anhörung vor dem IGH am 07. März 2022 blieben die Plätze der russischen Seite im Gerichtssaal ohne Stellungnahme leer. Russland scheint sich damit immer weiter außerhalb der internationalen Rechtsordnung zu positionieren.
Cindy Wittke
Leibniz-Institut für Ost- und Südosteuropaforschung (IOS)
Der Krieg in der Ukraine ist keine Selbstverteidigung seitens Russlands, sondern ein Angriffskrieg. Putin beruft sich für diesen Angriff, den er selbst als „militärische Spezialoperation“ bezeichnet, zwar auf Artikel 51 in Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen: auf das Recht auf Selbstverteidigung. Doch liegt keinerlei erfüllte Grundvoraussetzung dafür vor.
Dazu muss man wissen: Die Charta der Vereinten Nationen wurde 1945 angesichts der Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs formuliert. Die Präambel hält als Ziel fest, „künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren“. Artikel 2 der Charta beinhaltet unter anderem das Gewalt- und Interventionsverbot und die Verpflichtung der Staatenwelt zur friedlichen Streitbeilegung. Im Kontext dieses Gewaltverbots ist Artikel 51 der UN-Charta zu sehen, denn er stellt so etwas wie eine letzte Möglichkeit zur Notwehr dar – wenn alle anderen Systeme der kollektiven Sicherheit, die die Staatenwelt seit 1945 aufgebaut hat, zum Beispiel Verhandlungen, als friedliches Mittel, versagen.
Das Recht auf Selbstverteidigung besteht dabei explizit für den Fall, dass ein Staat einem, wie es in Artikel 51 heißt, „bewaffneten Angriff“ durch einen anderen Staat unterliegt. Artikel 51 ist sehr vorsichtig formuliert und legt den Fokus darauf, keinem Staat im Fall der Fälle eine Notwehr abzusprechen.
Mögliche humanitäre Interventionen als Rechtfertigung müssen mit konkreten und massiven Menschenrechtsverletzungen begründet sein (etwa im Fall eines „Genozids“, der in der Ukraine nicht vorliegt) und der herrschenden Meinung nach durch ein Mandat der Vereinten Nationen abgesegnet werden.
Im Gegenteil ist es so, dass die militärische Invasion der russischen Armee von mehreren Seiten in das Territorium der Ukraine unmittelbar das Recht auf Selbstverteidigung nach Artikel 51 der UN-Charta gegen Russland auslöst.
Cindy Wittke
Leibniz-Institut für Ost- und Südosteuropaforschung (IOS)
Ja, das ist ein Krieg. Bei dem Begriff „militärische Spezialoperation“, der rechtlich nicht definiert ist, handelt es sich um eine euphemistische Wortschöpfung, die verdecken soll, dass Russland in der Ukraine de facto einen Krieg führt. Der Kreml platziert den Begriff in den russischen Staatsmedien – und setzt alles daran, das auch mit massiven Repressionen in den letzten verbliebenen unabhängigen Medien des Landes durchzusetzen. Doch ein Krieg bleibt ein Krieg. Mit dem Schritt zum Angriff hat Russland eigenmächtig außerhalb der seit dem Zweiten Weltkrieg bestehenden globalen Sicherheits- und Friedensordnung gehandelt.
Das ist nach der Definition der Vereinten Nationen ein Akt der Aggression6: Es handelt sich um Waffengewalt eines Staates, Russland, gegen einen anderen souveränen Staat, die Ukraine. Wladimir Putin verletzt damit die territoriale Integrität und die Unabhängigkeit der Ukraine – wobei er die völkerrechtlich zugesicherte Unverletzlichkeit des ukrainischen Hoheitsgebiets bereits mit der Annexion der Krim im Jahr 2014 ignoriert hat. Diese vor acht Jahren begonnene Aggression gegen das Nachbarland hat er am 24. Februar 2022 zu einem großflächigen Angriffskrieg ausgeweitet.
Dass Russland die selbst ernannten Volksrepubliken DNR und LNR – also ukrainisches Staatsgebiet – wenige Tage zuvor einseitig als unabhängige Staaten anerkannt hat, war bereits ein weiterer Völkerrechtsbruch. Die Führung dieser Gebiete bat Russland daraufhin offiziell um militärische Hilfe gegen eine vermeintlich unmittelbar bevorstehende ukrainische Aggression, zudem finde ein „Genozid“ statt. Das war noch ein völkerrechtspolitischer Schachzug, um die Invasion nach einer humanitären Intervention auf Einladung aussehen zu lassen.
Der Kreml scheint hier zudem einem ähnlichen Skript gefolgt zu sein, wie man es bereits im Georgienkrieg von 2008 und bei der Annexion der Krim 2014 gesehen hatte. Damals wurde in beiden Fällen der angeblich notwendige Schutz für eine russische beziehungsweise russischsprachige Bevölkerung proklamiert. So war auch in Georgien explizit die Rede von einem Schutz vor „Genozid“. Im Unterschied zu 2008 und 2014 erstreckt sich der jetzige Krieg nicht nur auf ein militärisches Vorgehen innerhalb der jeweiligen fraglichen Regionen, sondern faktisch auf das gesamte Territorium des Staates, hier der Ukraine.
Cindy Wittke
Leibniz-Institut für Ost- und Südosteuropaforschung (IOS)
Nein, die Ukraine wird nicht von „Nazis“ regiert. Wladimir Putin greift damit auf einen in Russland verbreiteten Mythos zurück, in dem die Ukrainerinnen und Ukrainer als eine Nation von angeblich rechtsextremen „banderowzy“ (nach Stepan Bandera, s. u.) verunglimpft werden. Der Vorwurf des Faschismus dient also dazu, Russlands vermeintliche Feinde zu markieren und abzuwerten.
Das Narrativ reicht in die Zeit des Zweiten Weltkrieges zurück und erhielt nach dem Euromaidan von 2013 neue Nahrung. Damals erlangten Rechtsextreme in der Ukraine eine gewisse politische Akzeptanz, weil sie die Protestierenden in Kiew in der gewaltsamen Phase an vorderster Front gegen die Polizei verteidigten. Trotz einigem Einfluss auf den politischen Diskurs konnten sie sich in der Folge aber nicht als ernstzunehmende politische Kraft im Parlament festsetzen: Bei den Wahlen von 2014 erhielt die ultranationalistische Partei Swoboda unter fünf Prozent, 2019 gerade einmal zwei Prozent der Stimmen. Mit der demokratisch gewählten Regierung und der Lebensrealität in der Ukraine hat das nichts zu tun.
Besonders absurd sind Putins Verdrehungen, in der Ukraine herrsche eine Nazi-Regierung, mit Blick auf den ukrainischen Präsidenten: Nicht nur ist Wolodymyr Selensky in einer russischsprachigen jüdischen Familie aufgewachsen, sondern er ist bei den Wahlen von 2019 mit einem explizit nicht nationalistischen Programm angetreten. Während sein Opponent Petro Poroschenko eine nationalistische Kampagne unter dem Slogan Sprache, Glaube, Armee führte, signalisierte Selensky Gesprächsbereitschaft mit Russland und trat als zweisprachiger Versöhner auf. Selbst inmitten des Kriegs sendet er versöhnliche Botschaften an die russische Bevölkerung und verzichtet auf jegliche Dämonisierung der Russischsprachigen im Land.
Trotzdem lässt sich historisch erklären, weshalb die russische Propaganda die ukrainische Regierung ausgerechnet als Nazis und Faschisten verunglimpft. Das Kreml-Narrativ ist aus der Geschichte des Zweiten Weltkriegs abgeleitet, als ukrainische Nationalisten mit den Nazi-Besatzern kollaborierten. Manche nationalistischen Gruppen beteiligten sich am Holocaust und an grausamen Gewaltverbrechen gegen die polnische Bevölkerung der Westukraine. Anführer der nationalistischen Gruppen dieser Zeit, darunter Stepan Bandera, werden bis heute von Teilen der ukrainischen Gesellschaft als Nationalhelden verehrt. Nach dem Krieg leisteten ukrainische Nationalisten der Sowjetherrschaft noch jahrelang Widerstand; die sowjetische Erinnerung an „ukrainische Faschisten“ wirkt in Russland bis heute nach. Das Narrativ vom „Kampf gegen die Faschisten“ findet zudem ganz grundsätzlich Anschluss an den sowjetischen Sieg über den Faschismus im Großen Vaterländischen Krieg 1945 – ein historisches Erbe, dem sich vor allem die ältere Generation in Russland verpflichtet fühlt.
Fabian Baumann
The University of Chicago
Russland führt Krieg gegen die Ukraine. dekoder stellt die wichtigsten Fragen und Antworten zusammen. Gemeinsam mit Forscherinnen und Forschern geht es in diesem FAQ darum, fakten- und wissenschaftsbasiert zu erklären und einzuordnen, was man zu Putins Angriffskrieg auf die Ukraine wissen muss.
Stellen Sie uns gern auch Ihre Fragen – per Email unter dekoder-lab@dekoder.org. Wir werden versuchen, mit Expertinnen und Experten aus europäischen Universitäten Antworten darauf zu finden.
Diese Reihe entsteht in Kooperation mit dem Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien (ZOiS) in Berlin und wird von der Alfred-Toepfer-Stiftung F.V.S. unterstützt.
osteuropa-historiker.de: Stellungnahme des VOH zur Rede des Präsidenten Russlands Vladimir Putin vom 21. Februar 2022
Heidelmeyer, Wolfgang (1997, Hrsg.): Die Menschenrechte: Erklärungen, Verfassungsartikel, Internationale Abkommen, Paderborn etc., S.170; Informationen der Vereinten Nationen zur Konvention: Genocide
Die OSZE-Beobachter sind nach Angaben von Margareta Cederfelt, Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung der OSZE, mit Beginn des Angriffskriegs vorübergehend aus den Konfliktgebieten gebracht worden, s.: osce.org: The Reinforced Meeting of the OSCE Permanent Council at the Ministerial Level
„Die Ukraine bestreitet außerdem nachdrücklich, dass ein solcher Völkermord stattgefunden hat, und erklärt, dass sie den Antrag eingereicht hat, um festzustellen, dass Russland keine rechtliche Grundlage hat, um in der und gegen die Ukraine Maßnahmen zu ergreifen, um einen angeblichen Völkermord zu verhindern und zu bestrafen.“ In dem Antrag beschuldigt die Ukraine Russland außerdem selbst „Akte des Völkermordes in der Ukraine zu planen“.
Erarbeitet 1974 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen, in der Anlage zur Resolution 3314